Corona-Verordnung wird zunächst verlängert und dann teils verschärft

12.01.2022

Wiesbaden (dpa/lhe) – Vor der angekündigten Verschärfung der Coronaregeln für die Gastronomie und den geplanten Quarantäne-Erleichterungen verlängert Hessen formal seine Corona-Verordnung um vier Wochen. Das teilte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag in Wiesbaden mit. Die derzeitige Verordnung gilt bis Donnerstag (13. Januar). «Da sich unsere Schutzmaßnahmen bewährt haben, werden wir diese nun auch fortsetzen und die Lage bezüglich Omikron genau im Blick behalten.»

Bei der geplanten Verkürzung der Quarantäne sowie der inzidenzunabhängigen Einführung der 2G-Plus-Regel in der Gastronomie müssten zunächst Bundestag und Bundesrat entsprechende Änderungen beschließen, erläuterte Bouffier. Dies sei im Laufe dieser Woche geplant. Die Landesregierung werde die hessische Corona-Verordnung dann auf dieser Grundlage zügig anpassen, kündigte der Ministerpräsident an.

Die Regierungschefs von Bund und Ländern hatten sich darauf geeinigt, dass in der Gastronomie künftig bundesweit und unabhängig von den Corona-Zahlen eine 2G-plus-Regel gilt. Demnach müssen Geimpfte und Genesene einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen, um Zutritt zu bekommen. Die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter soll verkürzt und vereinfacht werden. 

Bouffier betonte, dass die 2G-Plus-Regelung in Hessen bereits jetzt in sogenannten Hotspots gelte, also in Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenzen an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt. In hessischen Hotspots besteht zusätzlich Maskenpflicht und Alkoholverbot an belebten Plätzen.

Vierte Verordung zur Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung