Gerichtsvollzieher-Register würde Zugang zum Recht vereinfachen
Mit einer Kleinen Anfrage habe ich die Hessische Landesregierung gefragt, warum es in Hessen kein zentrales, digitales Verzeichnis der Gerichtsvollzieher gibt.
Die Antwort: Ein solches Verzeichnis sei nicht erforderlich. Bürgerinnen und Bürger könnten sich an die Gerichtsvollzieherverteilerstellen wenden oder auf den Internetseiten der einzelnen Amtsgerichte nach den zuständigen Ansprechpartnern suchen. Ein zentrales Verzeichnis verursache aus Sicht der Landesregierung lediglich zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Mich überzeugt diese Argumentation nicht.
Wer heute einen Gerichtsvollzieher sucht, sollte nicht erst verschiedene Internetseiten durchsuchen oder bei einer Verteilerstelle nachfragen müssen. Ein moderner Rechtsstaat sollte Informationen einfach, digital und transparent bereitstellen. Genau dafür sind zentrale Online-Angebote da.
Dass andere Stellen die Zuständigkeit übernehmen können, ersetzt keine bürgerfreundliche Auffindbarkeit. Digitalisierung bedeutet, den Zugang zum Recht einfacher zu machen – nicht bestehende Strukturen zu verwalten.
Für mich bleibt deshalb klar: Mehr Service, mehr Transparenz und weniger Bürokratie schließen sich nicht aus – sie gehören zusammen.
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