Grundrechte schützen!

Grundgesetz
11.04.2021

Wer hat eigentlich seine Hausaufgaben nicht gemacht? Statt angesichts der Pandemieentwicklung alle Energie in die Impfkampagne, Teststruktur und sofortige Auszahlung von staatlichen Hilfen in der Pandemie zu bündeln passiert was? Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD auf Bundesebene zeigt mit dem Finger auf die Bürgerinnen und Bürger und plant, den Lockdown in einer Novelle des Infektionsschutzgesetzes weiter zu zementieren.

Um es deutlich zu sagen: eine Diskussion im Deutschen Bundestag um den richtigen Kurs in der der Pandemiebewältigung ist richtig und wurde von den Freien Demokraten nachdrücklich angemahnt. Es ist längst überfällig, sämtliche Einschränkungen in den Parlamenten zu diskutieren und demokratisch zu legitimieren.

Nun liegt ein Gesetzentwurf vor, der von der Bundeskanzlerin im Nachgang der chaotischen Nachtsitzung und der Verwirrung um einen „Oster-Lockdown“ angekündigt wurde, und der Vieles besser machen sollte. Um es vorweg zu nehmen: diesem Anspruch wird der Entwurf keinesfalls gerecht. Statt eine klare Perspektive aufzuzeigen setzt die Bundesregierung darauf, Grundrechte weiterhin und bundesweit einheitlich einzuschränken. Nächtliche Ausgangsbeschränkungen bundesweit, und das bereits ab einer Inzidenz von 100 statt wie bisher in Hessen von 200 anzuordnen, während die Verwaltungsgerichte in vielen Bundesländern diese mit einem „diffusen Infektionsgeschenken“ begründeten Einschränkungen als unverhältnismäßig zurückweisen, kann nur als Ausdruck der Verzweiflung verstanden werden. Was wir brauchen ist eine effiziente und schnelle Reaktion auf regionale Pandemieentwicklungen, die neben der Inzidenz auch andere Faktoren wie die Lage in den Kliniken und Pflegeeinrichtungen einbezieht, nicht das Rasenmäherprinzip. Dies gilt umso mehr, als die Ermittlungen der Inzidenzen durch das RKI auch nach einem Jahr Pandemie stets “mit Vorbehalt” veröffentlicht werden. Gleiches gilt für die gegenüber den bislang in Hessen geltenden, stark verschärften Kontaktbeschränkungen im privaten Raum. Der Hessische Ministerpräsident hat bislang im Hinblick auf die besondere Schutzwürdigkeit der Wohnung und des privaten Lebensumfelds stets öffentlich darauf hingewiesen, statt einer bußgeldbewehrten Regelung lediglich dringliche Empfehlungen auszusprechen und auf die Eigenverantwortung der Menschen zu setzen. Nun will der Bund scharfes Ordnungsrecht im Privatbereich durchsetzen, und der Hessische Ministerpräsident wird erklären müssen, wie er sich hierzu verhält. Und als wäre dies nicht genug: Mit
Rechtsverordnungen ohne Beteiligung des Parlaments soll die Bundesregierung zukünftig weitere Maßnahmen erlassen und Grundrechte einschränken dürfen.

Das ist nicht zustimmungsfähig! Die Antwort auf die Pandemieentwicklung muss eine andere sein. Die Bundesregierung muss liefern – aber nicht bei der undifferenzierten, unzureichend begründeten und perspektivlosen Einschränkung von Freiheitsrechten. Sie muss liefern bei den Impfungen und aufzeigen, wie Freiheitsrechte von Geimpften wieder ausgeübt werden können. Sie muss die Digitalisierung voranbringen und alles tun, um denjenigen, die durch die Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten sind, unter die Arme zu greifen. Die Hausaufgabe der Bundesregierung ist klar formuliert. Sie sollte nicht durch zweifelhafte Gesetzesinitiativen hiervon ablenken.