Wie lange dauert es, bis Pflichtverteidigerinnen und Pflichtverteidiger ihre Vergütung bekommen?
Die Antwort der Hessischen Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zur Vergütung von Pflichtverteidigerinnen und Pflichtverteidigern wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet.
Zwar nennt die Landesregierung erstmals Durchschnittswerte: Zwischen Antragstellung und Auszahlung vergingen 2023 durchschnittlich 80 Tage, 2024 bereits 81 Tage, 2025 dann 87 Tage und bis Mitte Mai 2026 sogar 101 Tage. Die Bearbeitungszeiten steigen also kontinuierlich an.
Gleichzeitig erklärt die Landesregierung jedoch, dass sie keine Statistik über die tatsächliche Bearbeitungsdauer führt, keine Erkenntnisse über besonders betroffene Gerichte hat, nicht weiß, wie viele Anträge aktuell unerledigt sind und auch keine Erkenntnisse darüber besitzt, ob Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wegen der langen Wartezeiten seltener Pflichtverteidigungen übernehmen. Ein landesweites Monitoring ist ausdrücklich nicht geplant.
Ein funktionierender Rechtsstaat braucht engagierte Pflichtverteidigerinnen und Pflichtverteidiger. Wer über Monate auf seine gesetzlich zustehende Vergütung warten muss, wird unnötig belastet – insbesondere kleinere Kanzleien. Wer Probleme nicht systematisch erfasst, kann sie auch nicht wirksam lösen. Deshalb braucht es Transparenz über Bearbeitungszeiten und ein regelmäßiges Monitoring, damit Verzögerungen erkannt und gezielt abgebaut werden können.